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Kleine Flaschenkunde
Die ordnungsgemäße Herstellung von Druckgeräten, zu denen auch die Atemluft- und Taucherflaschen gehören, wird in der
Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) geregelt. Atemluft- und Taucherflaschen, die ab dem 29.05.2002 in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen hinsichtlich
der Herstellung den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG) entsprechen, d.h. sie müssen eine CE-Kennzeichnung haben. In der Druckgeräterichtlinie (RL 97/23/EG)
werden nur die Beschaffenheitsanforderungen von Druckgeräten geregelt, nicht jedoch die Betriebsvorschriften (Prüfung vor der Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen). Um
Atemluft- und Taucherflaschen, die nach der RL 97/23/EG hergestellt wurden als Druckgeräte national betreiben zu können, bedürfen diese einer Prüfung vor Inbetriebnahme.
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