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Hinweise und Adressen zur weiteren Information
Die Technischen Regeln Druckgase (TRG) sowie die Betriebssicherheitsverordnung
(Betriebssicherheitsverordnung) geben den Stand der Sicherheitstechnik hinsichtlich Werkstoffen, Herstellung, Berechnung, Ausrüstung, Kennzeichnung, Prüfung und Betrieb der
Druckgasbehälter sowie hinsichtlich Errichtung, Prüfung und Betrieb der Füllanlagen für Druckgase wieder. Sie werden vom Deutschen Druckbehälterausschuss (DBA) aufgestellt und von
ihm laufend dem Stand der Technik angepasst. Die TRG werden herausgegeben durch die Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine e.V., Essen.
Für die Überwachung des
Vollzugs der Technischen Regeln Druckgase sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung zuständig.
Beim Betreiben (Befüllen,
Entnahme, Reinigen, Prüfen) von Atemluftflaschen sind die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Technischen Regeln Druckgase, die den Stand der Sicherheitstechnik wiedergibt,
anzuwenden. Verantwortlich für die sich daraus ergebenden Pflichten sind der Betreiber (z.B. die Feuerwehr, die Verleiher von Atemluftflaschen), der Sachverständige und der
Prüfbetrieb.
Für die wiederkehrenden Prüfungen (TÜV-Prüfung) von Druckgasbehältern z.B. Atemluft- Tauchflaschen ist die TRG 765 (Technische Regeln Druckgase) durch die
Prüfbetriebe sowie die Sachverständigen anzuwenden.
TRG 765 Richtlinie für wiederkehrende Prüfungen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen
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