|
Grundsätzliche Risikogruppen, so bestätigen die behandelnden Ärzte in HBO-Zentren sind erstaunlicherweise Tauchlehrer und langjährig erfahrene Taucher.
Hier könnten viele unfallfrei absolvierte Tauchgänge Anlass zu leichtsinnigen Verhaltensweisen sein. Andererseits weiß man auch, dass nicht selten von den an Basen beschäftigten
Tauchlehrern und Assistenten ein Vielfaches an Tauchgängen pro Tag abverlangt wird, als es der Gesundheit je zuträglich wäre (Zum Beispiel pro Tag zwei geführte Tauchgänge - bis
oder über 30 Meter -, Tauchkurse, Schnuppertauchen, wenn es geht noch ein Nachttauchgang). Sich dessen bewusst nehmen viele Betroffene Aspirin ein in der Hoffnung, dass die
blutverdünnende Wirkung das „Schlimmste“ verhütet.
Tauchunfall – wann in die Druckkammer?
Von der Zweiteilung der Symptom - Gruppen (DCS 1 und
DCS 2) und daraus resultierender Schwere des Unfalls ist man hinsichtlich einer Beurteilung, ob ein Kammeraufenthalt erforderlich ist, zwischenzeitlich abgekommen. Grundsätzlich
sagt man, dass alle aufgetretenen Erscheinungen therapiebedürftig sind. Eine neue Auflistung kann so aussehen:
I.) Taucherflöhe (Kribbeln unter der Haut), Bends (Gelenke und Haut);
II.) Pelziges Gefühl, Taubheitsgefühl (kalte Hände obwohl warm): Nerven (Sensibilität) gestört;
III.) Beginnende Ausfallerscheinungen, Sehstörungen, Schwindelgefühl, Übelkeit;
IV.) Querschnittsymptomatik (Lähmung) mit Blasenschwäche;
V.) Bewusstseinstrübung (Gehirn!)
Natürlich sind alle mit einer Lungenverletzung (Lungenüberdehnung) einhergehenden Unfälle ebenfalls druckkammerpflichtig, doch hier
genügt nicht die HBO-Therapie als rein physikalische Behandlung allein, hier sind begleitende Maßnahmen erforderlich wie Schockvorbeugung und Erkennung wie Behandlung eines
eventuell aufgetretenen Spannungspneu (Luft aus der Lunge in den Brustkorb eingedrungen).
Auf Grund der Dichte der im deutschsprachigen Raum eingerichteten
Druckkammerzentren ist durchaus die Überlegung verzichtbar, ob für den Transport eines Verunfallten eine Druckkammer notwendig wäre.
Generell
ist am Unfallort zu beachten: In schwereren Fällen (mit Symptomen) ist Sauerstoffbeatmung durch eingewiesene Personen durchzuführen, die nach langjähriger Erkenntnis ein Optimum
der Erstversorgung darstellt. Begleitend dazu sind auch Maßnahmen gegen Schock einzuleiten (Flüssigkeitsaufnahme, Lagerung). Verunfallte Personen müssen ohnmachtssicher im
Schatten gelagert werden. (siehe auch Software TAUCHEN 4.01)
|