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INFORMATION zur neuen Farbkennzeichnung von Gasflaschen
Umsetzung der EURO-Norm EN 1089-3
Farbkennzeichnung von Gasflaschen in Deutschland
Mir dieser Information möchten wir alle Anwender von industriellen und medizinischen Gasen auf die bevorstehende Änderung
der Farbkennzeichnung von Druckgasflaschen zu denen auch die Taucherflaschen zählen, hinweisen.
Die EURO-Norm EN 1089-3 wurde im Juli 1997 veröffentlicht. Aufgrund
besonderer nationaler Bedingungen ist die Norm in Deutschland spätestens ab dem 1. Juli 2006, anzuwenden. Durch die Markierung der neuen Farbkennzeichnung mit dem
Großbuchstaben „N“ (Neu, New, Nouveau) auf der Gasflaschenschulter und durch die unterschiedlichen Ventilanschlüsse nach DIN 477 für verschiedene Gasarten sind
Verwechslungen praktisch ausgeschlossen.
Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gasinhaltes erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber. Die Farbkennzeichnung dient als
zusätzliche Information der Gase (oxidierend, brennbar, giftig usw.). Sie ist bereits erkennbar, wenn
der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist. Dies bedeutet einen Vorteil, z.B. für Einsatzkräfte der Feuerwehren bei einem Unfall.
Wie kann ich meine Taucherflasche selbst umlackieren ?
Flaschenventil, Standfuß etc. entfernen. Flasche verschließen. Gründliches Anschleifen der Flasche mit
Trockenschleifpapier. Angefangen mit P 100 bis P 180. Ausschleifen von Beschädigungen und der Flaschenbeschriftung - Flaschenkennzeichnung. Flaschenbeschriftung -
Flaschenkennzeichnung mit einer Reisnadel ausarbeiten oder mit den entsprechenden Schlagzahlen und Schlagbuchstaben leicht nachschlagen. Flasche mit Pressluft oder mit einem
Pinsel staubfrei machen. Ganzflächiger Auftrag von Grundfüller oder Grundierung. Bei Grundfüller – Zwischenschliff mit Nass-Schleifpapier P 800. Danach Lackierung gemäß
RAL, mit einem Zweikomponenten Acryllack (extrem Kratzbeständig, schlagfest, leicht zu reinigen und lichtecht). Es ist besser mehrere dünne Schichten an Grundierung und Lackierung
aufzutragen als ein oder zwei dicke Schichten. Entsprechende Spraydosen und Schleifpapier gibt’s im Fachhandel.
Druckluft: Den schwarzen Ring gemäß RAL entweder
Lackieren oder mit einem verstärkten Isolierband anbringen. Breite des Ringes entsprechend der Flaschengröße berücksichtigen. Die beiden „N“ die gegenüberliegend auf der
Flaschenschulter angebracht werden müssen entweder mit einem wasserfesten Filzstift aufzeichnen, das „N“ lackieren oder als Aufkleber gemäß RAL (5010 Enzianblau)
anbringen.
Sauerstoff (Nitrox): Der schwarze Ring entfällt. Die beiden „N“ die gegenüberliegend auf der Flaschenschulter angebracht werden müssen entweder mit einem
wasserfesten Filzstift aufzeichnen, das „N“ lackieren oder als Aufkleber gemäß RAL (9005 Tiefschwarz) anbringen.
Beachtet bitte: Wenn Sauerstoff angereicherte
Luft unter Tauchern allgemein NITROX genannt in Druckgasflaschen eingefüllt wird, muss die Taucherflasche mit der Kennzeichnung SAUERSTOFF-TG gekennzeichnet sein. Die
Ausrüstungsteile, z.B. Flaschenventile müssen denen für SAUERSTOFF entsprechen. Der GGVSE/ADR Gefahrgutaufkleber muss gemäß UN 1072 bei 100% SAUERSTOFF bzw. bei mit SAUERSTOFF
angereicherter Luft (NITROX), gemäß UN 3156 angebracht werden. Die Verschlussventile (Flaschenventil) sind gemäß GGVSE mit Ventilschutzkappen, Ventilschutzkragen
die nach EN962 gefertigt sind beim Transport zu schützen. Aber das wissen Sie ja sicherlich.
Die entsprechenden RAL-Nummern gemäß Farbtabelle verwenden.
9010 Reinweiß, 9005 Tiefschwarz, 5010 Enzianblau
Nachfolgender Link zur Farbtabelle nach EN 1089-3 www.industriegaseverband.de/pdf/igvfarb.pdf
Viel Spaß beim basteln !
Bitte noch beachten
Die Verwirrung könnte nicht größer sein. Um diese nicht noch weiter auszuweiten beachtet bitte nachfolgendes.
Als Taucher seid ihr nicht verpflichtet die neue Farbkennzeichnung anzuwenden. Alles bleibt beim alten. Das bedeutet, bei Druckgasflaschen muss der Farbanstrich mit der
vorgeschriebenen Kennfarbe mindestens die gesamte Schulter der Flasche bedecken, oder es muss ein ausreichend breiter (mindestens 50 mm) Farbring in der vorgeschriebenen Kennfarbe
an einer gut sichtbaren Stelle des Behälters angebracht werden.
Es macht natürlich Sinn das neue Taucherflaschen gekennzeichnet als DRUCKLUFT-TG oder
SAUERSTOFF-TG mit der neuen Farbkennzeichnung nach EN 1089-3 durch die Hersteller in den Handel eingebracht werden.
Beim Kauf einer Taucherflasche, solltet ihr dies beachten.
Die Gase-Industrie hat die neue Farbkennzeichnung ausgearbeitet und sich dazu verpflichtet diese auch
anzuwenden. Doch Taucher haben nichts mit der Gase-Industrie zu tun. Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber der gut sichtbar auf
den Taucherflaschen angebracht werden muss.
Auf Nachfrage beim Industriegaseverband e.V. (IGV) wurde mir per Mail folgendes mitgeteilt.
„ Hallo, Herr Schreiner,
die Norm ist nicht verpflichtend anzuwenden; für Taucherflaschen nicht, da diese Geräteflaschen sind und nicht primär dem Gasetransport dienen. Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Busch“
Nachfolgend die verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts auf dem Gefahrgutaufkleber der gut sichtbar auf den Druckgasflaschen (Taucherflaschen)
angebracht werden muss.
UN-Nummer: 1002 Name und Beschreibung: LUFT, VERDICHTET (DRUCKLUFT) Klasse: 2 Klassifizierungscode: 1A
UN-Nummer: 1072
Name und Beschreibung: SAUERSTOFF, VERDICHTET Klasse: 2 Klassifizierungscode: 1O
UN-Nummer: 3156 Name und Beschreibung: VERDICHTETES GAS, OXIDIEREND, N.A.G.
Klasse: 2 Klassifizierungscode: 1O bitte beachten: gilt für NITROX
UN-Nummer: 1006 Name und Beschreibung: ARGON, VERDICHTET Klasse: 2 Klassifizierungscode: 1A
Weiterführende Fragen zu diesem Thema sowie zum Gerätesicherheitsgesetz, Betriebsicherheitsverordnung, Technische Regeln Druckgase, GGVSE/ADR
beantwortet unser Fachmann Peter Schreiner am Beratungstelefon unter 08072-8286.
SCUBA Sicherheitstechnik Peter Schreiner Föhrenstraße 1 83527 Haag
Tel.: 08072-8286 Mobil: 0162-1978398 Fax: 08072-374649 info@scuba-sicherheitstechnik.de www.unterwasserwelt.de/html/portrait_scuba_sicherheitstech.html
IGV
Industriegaseverband e.V. Herr Busch Komödienstraße 48 50667 Köln Tel.: 0221-912575-0 Fax: 0221-912575-15 www.industriegaseverband.de
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